Besondere Lohnsteuerbescheinigungen
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Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Herne

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Besondere Lohnsteuerbescheinigungen.

Der Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen  Beschäftigung in seinem Privathaushalt beschäftigt, und die Lohnsteuerbescheinigung nicht im Rahmen des ElsterLohn-Verfahrens an die Finanzverwaltung übermittelt, hat eine Besondere Lohnsteuerbescheinigung zu erteilen, wenn für einen Arbeitnehmer bei Abschluss des Lohnkontos keine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat.


Adresse (URL): http://www.finanzamt-herne-west.de/allgemein_fa/service/formulare/sonstige/lst/10_lst_bescheinigungen/index.php


Besondere Lohnsteuerbescheinigungen

01.08.11

Besondere Lohnsteuerbescheinigung. [PDF] (29.8 KB)

für das Kalenderjahr 2012


01.08.10

Besondere Lohnsteuerbescheinigung. [PDF] (30 KB)

für das Kalenderjahr 2011


01.03.09

Besondere Lohnsteuerbescheinigung. [PDF] (28 KB)

für das Kalenderjahr 2010